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Änderungen am Jugendschutzgesetz - Erziehungsberechtigte an unseren Veranstaltungen
Freitag, 24. Januar 2014 - 08:23 Uhr
Durch das Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes müssen wir darauf Aufmerksam machen, dass Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an unseren Veranstaltungen teilnehmen dürfen.
Als Erziehungsberechtigter haben Sie die Möglichkeit eine/n Erziehungsbeauftragte/n zu benennen.
In Begleitung dieser/dieses Erziehungsbeauftragten kann Ihr Kind an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen.
Dies betrifft auch den Besuch von Tanzveranstaltungen wie z.B. Zeltfeste für Jugendliche ab 16 Jahren.
Weitere Informationen zum Jugendschutzgesetz und zum allgemeinen Alkoholkonsum
Wir haben für Sie zur Vereinfachung einen Vordruck erstellt, über den Sie uns die Bestätigung eines Erziehungsbeauftragten schriftlich belegen können.
Erläuterung zur Handhabung sind dort ebenfalls enthalten. Sollten Sie selbst bei der Veranstaltung dabei sein, benötigen wir diesen Vordruck nicht.
Somit wünschen wir, dass dies den Besuch unserer Veranstaltungen nicht schmälert und hoffen auf Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung diesem Gesetz folge zu leisten.
Auf eine weitere tolle Session mit einem dreifachen Düsseldorf Helau !
Der Vorstand
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